Rechtsprechung
   VK Bund, 20.07.2022 - VK 2-60/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27192
VK Bund, 20.07.2022 - VK 2-60/22 (https://dejure.org/2022,27192)
VK Bund, Entscheidung vom 20.07.2022 - VK 2-60/22 (https://dejure.org/2022,27192)
VK Bund, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - VK 2-60/22 (https://dejure.org/2022,27192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundeskartellamt PDF

    Langsam durchgeführtes Vergabeverfahren begründet keine äußerste Dringlichkeit i.S.v. § 14 Abs 4 Nr. 3 VgV für eine Interimsbeschaffung; kein übergeordnetes Interesse der Allgemeinheit, das unabhängig vom Verhalten des Auftraggebers eine Dringlichkeitsvergabe rechtfertigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Langsam durchgeführtes Vergabeverfahren begründet keine Dringlichkeit!

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht des Auftraggebers zur rechtzeitigen Beschaffung - Keine Dringlichkeit bei zu später Beschaffung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Langsam durchgeführtes Vergabeverfahren begründet keine Dringlichkeit! (VPR 2023, 7)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Langsam durchgeführtes Vergabeverfahren begründet keine Dringlichkeit! (IBR 2023, 89)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 20.07.2022 - VK 2-60/22
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren Rechtsfragen aufgeworfen hat, die ein durchschnittlicher Antragsteller ohne eigene Rechtsabteilung nicht sachgerecht beurteilen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2006 X ZB 14/06, juris-Rn. 61), insbesondere da es um den Sonderfall der Feststellung der Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags ging.
  • OLG Rostock, 09.12.2020 - 17 Verg 4/20

    Corona-Tests - Vergaberechtliche Wirksamkeit eines direkt vergebenen Auftrags zur

    Auszug aus VK Bund, 20.07.2022 - VK 2-60/22
    Sie hat es unterlassen, den soweit dies in tatsächlich vorliegenden Fällen eines durch akute Gefahr oder höhere Gewalt ausgelösten Beschaffungsbedarfs möglich ist dennoch geschuldeten Wettbewerb durch Ansprechen weiterer Unternehmen als der Bg durchzuführen (vgl. dazu OLG Rostock, Beschl. v. 9. Dezember 2020 17 Verg 4/20, sowie Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2022 Verg 1/22).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus VK Bund, 20.07.2022 - VK 2-60/22
    Derartige Fälle sind insbesondere denkbar, wenn der öffentliche Auftraggeber rechtsirrig der Meinung war, die jeweilige Leistung (aus unterschiedlichen Rechtsgründen) direkt vergeben zu dürfen, die Leistung im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere unter Gesichtspunkten der Daseinsvorsorge, aber unverzichtbar ist (vgl. z.B. OLG München vom 21.02.2013 - Verg 21/12 bzgl. einer Krankenhausapotheke, wo der Auftraggeber fälschlich davon ausging, eine es handle sich um eine vom Vergaberecht freigestellte Inhouse-Vergabe; OLG Frankfurt vom 30.1.2014 11 Verg 15/13 zu einer selbstverschuldeten Dringlichkeit in Bezug auf Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs; Vergabekammer Hessen vom 12. Januar 2017 69d-VK-58/2016 zu einer Interimsvergabe in Bezug auf Abfallentsorgung).
  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

    Auszug aus VK Bund, 20.07.2022 - VK 2-60/22
    Derartige Fälle sind insbesondere denkbar, wenn der öffentliche Auftraggeber rechtsirrig der Meinung war, die jeweilige Leistung (aus unterschiedlichen Rechtsgründen) direkt vergeben zu dürfen, die Leistung im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere unter Gesichtspunkten der Daseinsvorsorge, aber unverzichtbar ist (vgl. z.B. OLG München vom 21.02.2013 - Verg 21/12 bzgl. einer Krankenhausapotheke, wo der Auftraggeber fälschlich davon ausging, eine es handle sich um eine vom Vergaberecht freigestellte Inhouse-Vergabe; OLG Frankfurt vom 30.1.2014 11 Verg 15/13 zu einer selbstverschuldeten Dringlichkeit in Bezug auf Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs; Vergabekammer Hessen vom 12. Januar 2017 69d-VK-58/2016 zu einer Interimsvergabe in Bezug auf Abfallentsorgung).
  • VK Hessen, 12.01.2017 - 69d-VK-58/16

    Drohender Engpass bei Abfallentsorgung: Vorabgestattung des Zuschlags!

    Auszug aus VK Bund, 20.07.2022 - VK 2-60/22
    Derartige Fälle sind insbesondere denkbar, wenn der öffentliche Auftraggeber rechtsirrig der Meinung war, die jeweilige Leistung (aus unterschiedlichen Rechtsgründen) direkt vergeben zu dürfen, die Leistung im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere unter Gesichtspunkten der Daseinsvorsorge, aber unverzichtbar ist (vgl. z.B. OLG München vom 21.02.2013 - Verg 21/12 bzgl. einer Krankenhausapotheke, wo der Auftraggeber fälschlich davon ausging, eine es handle sich um eine vom Vergaberecht freigestellte Inhouse-Vergabe; OLG Frankfurt vom 30.1.2014 11 Verg 15/13 zu einer selbstverschuldeten Dringlichkeit in Bezug auf Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs; Vergabekammer Hessen vom 12. Januar 2017 69d-VK-58/2016 zu einer Interimsvergabe in Bezug auf Abfallentsorgung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht